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Tübinger Verein für Sozialtherapie |
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Jugendhilfestation Tü-Süd | Jugendhilfestation Tü-Nord | Jugendhilfestelle |
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Erziehungsstellen |
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Das AngebotErziehungshilfe in den Sozialtherapeutischen Erziehungsstellen der Martin-Bonhoeffer-Häuser soll durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit und therapeutischer Behandlung Kindern und Jugendlichen geeignete Entwicklungsbedingungen, einen stabilen Bezugsrahmen, einen Lebensort auf begrenzte Zeit oder auf lange Dauer geben. Derzeit werden 26 Kinder und Jugendliche in den privaten Haushalten der fachlich qualifizierten Erziehungsstellen betreut. Der zuständige Vermittlungs- und Beratungsdienst (VBD) der Martin-Bonhoeffer-Häuser verfügt über fünf hauptamtliche Fachkräfte (Dipl.-Päd./Dipl.-Soz.Arb. mit therapeutischer Zusatzqualifikation) im Umfang von ca. drei Vollzeitstellen; der Betreuungsschlüssel beträgt 1:9 Kindern und Jugendlichen. In begrenztem Umfang ist die spezielle Förderung und psychotherapeutische Behandlung der Kinder, sowie die Entlastung der Erziehungsstellen im Rahmen des VBD gewährleistet. Die Unterstützung des Teams erfolgt durch Praxisberatung (Bereichsleitung), Supervision bei externen therapeutischen Fachkräften und institutionelle Förderung der Fortbildung. Die rechtliche Grundlage der Tätigkeit des VBD ist § 27 i.V. mit § 33 des Kinder- u. Jugendhilfegesetzes. Die Zusammenarbeit des VBD mit den Erziehungsstellen regelt ein freier Dienstvertrag. ZielgruppeIn sozialtherapeutischen Erziehungsstellen werden Kinder- und Jugendliche vermittelt, die wegen ihrer belasteten Familiensituation und Familiengeschichte und den daraus erwachsenen Verhaltensauffälligkeiten weder durch ambulante Hilfen gestützt im Lebensfeld verbleiben, noch wegen des besonderen Betreuungsbedarfs und der erforderlichen intensiven Arbeit mit der Herkunftsfamilie in Familienpflege gegeben werden können.
Es handelt sich um Kinder und Jugendliche, die
Aufgaben des VBD Die Fachkräfte des VBD unterstützen und beraten die Erziehungsstellen regelmäßig und verstärkt in akuten Krisenzeiten. Sie sind verantwortlich für die Erziehungsplanung, sichern die emotionale, soziale, kognitive und körperliche Förderung des Kindes, beachten und vermitteln die lebensgeschichtlichen Hintergründe, initiieren spezielle pädagogische und therapeutische Fördermaßnahmen innerhalb oder ggf. außerhalb der Einrichtung und halten selbst Kontakt zum Kind oder Jugendlichen.
Die Aufgabenbereiche im einzelnen sind:
ZugangVoraussetzung für die Unterbringung in einer Erziehungsstelle ist die Hilfeplanung des Jugendamtes nach § 36 Kinder- und Jugendhilfegesetz. KostenDie notwendigen Aufwendungen für die Erziehungsstelle, die individuellen Aufwendungen für die Versorgung des Kindes, die Sonderaufwendungen, die Kosten der Erziehung und der Leistungen des VBD trägt das im Einzelfall zuständige Jugendamt. Ein Kostenbeitrag der Eltern wird entsprechend der Einkommensverhältnisse erhoben.
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