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Tübinger
Verein für Sozialtherapie |
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Betreutes Jugendwohnen |
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Das AngebotDer Vermittlungs- und Nachsorgedienst (VND) übernimmt die Betreuung von Jugendlichen (im Alter ab 16 Jahren) und jungen Erwachsenen, die sich im betreuten Wohnen auf das eigenverantwortliche und selbständige Leben vorbereiten. Die Betreuungsverhältnisse werden den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend als Maßnahmen des Betreuten Jugendwohnens oder der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuuung eingerichtet. Die Betreuung umfaßt Begleitung und praktische Hilfen bei der Bewältigung des Alltags in bezug auf Zeit und Geld, auf Haushaltsorganisation und Techniken der Versorgung, auf den Umgang mit Vermietern, Arbeitgebern, Ämtern, Behörden und anderen Institutionen, auf Freizeit und Kultur sowie die Beratung, Unterstützung und Förderung in den Belangen der schulischen und/oder beruflichen Ausbildung. Als notwendige Grundlage für die Bewältigung der alltäglichen Anforderungen des eigenverantwortlichen Lebens stehen jedoch die psychische Kraft und soziale Kompetenz des jungen Menschen im Zentrum der Aufmerksamkeit und Bemühungen. Das persönliche Annehmen, die aufklärende und aufarbeitende gemeinsame Betrachtung des Vergangenen und Gegenwärtigen, die ständige Klärung im Beziehungsgeschehen – häufig auch mit dem Elternhaus –, die Anerkennung des Geleisteten, der Trost in der Krise und die immer neue Erarbeitung von Perspektiven prägen den Charakter der Betreuung. Manchmal sind auch Kontrolle und strenge Forderung am Platze. Zielgruppe Betreut werden junge Menschen, für die das Elternhaus nicht oder nicht mehr in dem für ihr Wohl erforderlichen Umfang zur Verfügung steht und für die vollstationäre Fremdplazierung im Rahmen einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung nicht oder nicht mehr förderlich erscheint. In aller Regel handelt es sich um junge Menschen, bei denen ein hoher Selbständigkeitsanspruch mit erheblichen sozialen und/oder psychischen Schwierigkeiten und entsprechendem Betreuungs- und Erziehungsbedarf einhergeht. Struktur Die sozialpädagogische Betreuung wird im unmittelbaren Lebensbereich des jungen Menschen durchgeführt. Zusätzliche einzel- und gruppenpädagogische Maßnahmen erfolgen in der Kontaktstelle und in Verbindung mit gemeinsamen Terminen außerhalb (z.B. Schule, Elternhaus, Anleitung und Einübung des Einkaufens, Freizeitunternehmungen an Feiertagen etc.) Der Betreuungsumfang wird entsprechend der individuellen Hilfeplanung gestaltet. Die Betreuung im Rahmen des VND wird durch vier sozialpädagogische Fachkräfte geleistet, denen eine Praktikantin und ein Zivildienstleistender zur Seite stehen. Regelmäßige Praxisberatung durch die Bereichsleitung, externe Supervision und die institutionelle Förderung der Fortbildung sichern die fachliche Unterstützung des Teams. Zugang Voraussetzung für die Betreuung durch den VND, ist die Hilfeplanung des Jugendamtes mit allen Beteiligten nach § 36 Kinder- und Jugendhilfegesetz. Kosten Kostenträger ist der im Einzelfall zuständige öffentliche Träger der Jugendhilfe. Ein Kostenbeitrag der Eltern und der jungen Menschen wird je nach Einkommen erhoben. Einzugsbereich Die Belegung erfolgt durch öffentliche Träger der Jugendhilfe im regionalen und überregionalen Einzugsbereich. |
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